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Maklerverträge

Ein Maklervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienmakler. Er bildet die Grundlage für die Vermarktung einer Immobilie und legt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien fest.

Grundsätzlich gibt es drei Vertragsarten:

Allgemeinauftrag

  • Der Eigentümer kann mehrere Immobilienmakler gleichzeitig beauftragen.
  • Ein Eigenverkauf bleibt ebenfalls möglich.

Alleinauftrag

  • Der Eigentümer beauftragt ausschließlich einen Immobilienmakler.
  • Ein Eigenverkauf ist, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, weiterhin möglich.

Qualifizierter Alleinauftrag

  • Der Eigentümer beauftragt ausschließlich einen Immobilienmakler.
  • Während der Vertragslaufzeit verzichtet der Eigentümer auf eigene Verkaufsaktivitäten und auf die Beauftragung weiterer Immobilienmakler.

Warum ein qualifizierter Alleinauftrag sinnvoll ist

Ein qualifizierter Alleinauftrag schafft klare Zuständigkeiten und bildet die Grundlage für eine professionelle Vermarktung. Der beauftragte Immobilienmakler investiert Zeit, Fachwissen und Marketingmaßnahmen in den Verkauf Ihrer Immobilie.

Da der Immobilienmakler bei einem qualifizierten Alleinauftrag Planungssicherheit hat, kann er die Vermarktung mit vollem Engagement durchführen und gezielt in Werbung und Verkaufsmaßnahmen investieren. Aus diesem Grund empfehlen wir für den Verkauf einer Immobilie in der Regel einen qualifizierten Makler-Alleinauftrag.