Gewarnt sei vor Maklern, die einen überhöhten Kaufpreis in Aussicht stellen, um erst einmal einen Vermittlungsauftrag zu erhalten. Für den Auftraggeber stellt sich im ersten Moment zwar ein Glücksgefühl ein, aber dieses weicht aber im Laufe von Wochen und Monaten der schmerzlichen Erkenntnis, dass auf diese Weise der Verkauf nicht erfolgen kann. Üblicherweise versuchen solche Vermittler, in einer Art Salamitaktik mit der Zeit auf einen marktgerechten Verkaufspreis zu kommen. So wird nur das unprofessionelle Verhalten eines privaten Verkäufers nachgeahmt mit der Absicht den Eindruck zu erwecken, genau das zu tun, was der Verkäufer erwartet. Da ist es besser, Sie vertrauen dem seriösen Makler, der mit Ihnen ausführlich, und vielleicht auch kontrovers, über den erzielbaren Kaufpreis spricht.
Der Makler als Heilsversprecher
Am aktivsten sind viele Makler dann, wenn es um die Gewinnung eines neuen Makler-Auftrags geht. Nehmen wir den Fall, dass Sie klare, wenn auch unrealistisch hohe, Preisvorstellungen von Ihrem Objekt haben. Sie treten mit den beiden renommierten Maklern A und B in Verhandlung, um daraus den für die Vermarktung Ihres Objektes geeigneten Makler auszuwählen. Makler A bestärkt Sie in der Verwirklichung Ihres Traumes oder besser Ihrer Illusion. Mit dem Hinweis auf seine Datei solventer Kunden, die den Kaufpreis bezahlen würden, steigert der Makler A in Ihren Augen noch seine Kompetenz. Makler B hingegen versucht mit dem Hinweis auf die schwierige Lage am Immobilienmarkt, Ihre Preiserwartungen zu dämpfen.
Der optimistische Makler A dürfte wohl die besseren Auftragschancen bei Ihnen haben. Endlich haben Sie es nicht mit einem Miesmacher zu tun. Optimismus steckt an, Sie wähnen Ihre Immobilie schon so gut wie verkauft, ein gutes Gefühl.
Von der Desillusionierung zum finanziellen Verlust
Wenn es auch dem Makler A gelungen ist, sich dem Käufer gegenüber als guter Vermarkter seiner Maklerdienste darzustellen, heißt das nicht, dass er genauso erfolgreich in der Vermarktung Ihrer Immobilie ist. Die Eigenschaften, dem Verkäufer als Auftraggeber nach dem Munde zu reden und die mühsame, systematische, ideenreiche, erfolgreiche Vermarktung eines Objektes, finden Sie selten in demselben “Nest”.
Also Vorsicht: Wenn Sie sich mit der Unterzeichnung des Alleinauftrags an den Makler binden, ist ein Zurück erst nach Verstreichen langer Fristen möglich. Irgendwann finden Sie heraus, dass Makler A, an den Sie sich vertraglich “gekettet” haben, nicht die Marktgegebenheiten im Sinne der abgegebenen Verheißungen entsprechend ändern kann. Scheibchenweise werden Sie gedrängt, den Kaufpreis zu senken. Leider sind auch die ursprünglich in Aussicht gestellten potenziellen Käufer aus der Kundendatei abgesprungen, zur Zeit bestehe leider ein Käufermarkt und, und, und. Alle vagen Bedenken zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe, die Sie insgeheim hatten, bestätigen sich jetzt. Auch der Makler selbst hat mit der Zeit die Lust an der Vermarktung verloren. Zeitaufwand und Werbung beschränken sich beim Makler auf das Nötigste; er will nicht mehr groß investieren.
Vielleicht nach einem halben, vielleicht nach einem Jahr können Sie sich von Ihrem in Ihrer Wahrnehmung an Glanz verlierenden Makler trennen und bei Ihrer weiteren Vermarktung aus Ihren Erfahrungen lernen. Nur Ihre Immobilie ist vielleicht noch immer nicht verkauft, zumindest nicht zu den versprochenen Konditionen. Die bisher für Sie angefallenen Aufwendungen, entfallenen Zinsen, Kosten für Leerstand usw. haben Sie selbst mit verursacht: Wunsch und Wirklichkeit deckten sich nicht, und Sie wollten es nicht wahrhaben.