Provisionsteilung
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Käufer, die als Verbraucher handeln, gelten in Deutschland seit dem 23.12.2020 die gesetzlichen Regelungen zur Maklerprovision (§§ 656a–656d BGB). Sie sorgen für eine transparente und faire Verteilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer.
Beauftragt der Verkäufer uns mit der Vermarktung seiner Immobilie, trägt er mindestens 50 % der vereinbarten Maklerprovision. Der Käufer kann höchstens den gleichen Provisionsanteil übernehmen. Eine vollständige Übertragung der Maklerkosten auf den Käufer ist in diesen Fällen gesetzlich ausgeschlossen.
So ist gewährleistet, dass die Maklerkosten ausgewogen verteilt werden und beide Parteien von einer professionellen Vermittlung profitieren.
Selbstverständlich informieren wir Sie bereits im ersten Beratungsgespräch transparent über die anfallenden Kosten und beantworten alle Fragen rund um die Maklerprovision.

Der erfolgreiche und transparente Verkauf Ihrer Immobilie steht für uns im Mittelpunkt. Mit höchster Sorgfalt begleiten wir Sie zuverlässig und kompetent in jedem Schritt des Verkaufsprozesses. Eine persönliche Beratung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bilden dabei die Grundlage unseres Handelns.


