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Welche Qualifikation soll ein Makler haben?

Makler gibt es viele – leider, denn dieser Begriff ist eine ungeschützte Berufsbezeichnung, was dem Image des Immobilienmaklers wahrlich nicht zugute kommt.

Als ausgebildeter Immobilienkaufmann (IHK) verfüge ich über die erforderliche Qualifikation und Fachkompetenz die für den Verkauf und die Vermietung von Immobilien erforderlich ist.
 
Das Berufsbild des Immobilienmakler
 
Die Bezeichnung Immobilienmakler oder auch Makler ist nicht geschützt. Zur Ausübung ist kein Nachweis über die berufliche Ausbildung oder über die fachliche Eignung erforderlich. Um als Immobilienmakler tätig zu sein, kann man unter dem Aspekt der Gewerbefreiheit ein Maklergewerbe anmelden und betreiben. Für die Gewerbeanmeldung zum  Immobilienmakler ist eine Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung nötig. Diese kann gegebenenfalls bei Vorstrafen aufgrund von Kapitaldelikten oder nicht geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen verweigert werden.

In anderen europäischen Ländern muss oft für die Tätigkeit als Immobilienmakler eine Ausbildung nachgewiesen werden. In Österreich gibt es zum Beispiel eine eigene Immobilien-Kammer, welche die Aufsicht über Immobilienmakler und Immobilienverwalter hat und auch entsprechende Fachprüfungen durchführt. Die deutschen Immobilienmakler können dies auf freiwilliger Basis tun und Angebote von Verbänden und Akademien wahrnehmen. Die seriösen und kompetenten Makler nehmen an Weiterbildungsmaßnahmen teil, denn das Tätigkeitsgebiet der Makler ist umfangreich und verantwortungsvoll. Obwohl es, wie bereits erwähnt, keine Vorschriften gibt, haben viele Makler einen Berufsabschluss als Immobilienkaufmann/-frau oder sind Kaufmann/-frau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft. Viele Immobilienmakler sind auch Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen, Architekt, Bauingenieur oder haben ähnliche anspruchsvolle Berufsausbildungen.

Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist sehr vielseitig und die Tätigkeiten oft sehr aufwendig.